Veranstalter der Trainingseinheiten ist die Fußballschule KickLab by andré praus. Eine Anmeldung kann über die Homepage oder per E-Mail (anmeldung@kicklab.team) erfolgen.
Dabei werden diese Angaben benötigt:
Da die Trainingseinheiten über die Klubraum-App organisiert werden, ist eine Installation dieser App notwendig. Ein Link zum Beitritt wird bei Anmeldung zugesendet.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.
Im Monatsabo sind 4 Trainingseinheiten enthalten. Bei Monaten mit mehr als 4 Trainingstagen muss anteilig ein Zusatzbetrag bezahlt werden, falls die zusätzliche Trainingseinheit gewünscht ist.
In den Schulferien finden Trainings nach Absprache statt.
Ein Probetraining pro Teilnehmer.
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Rechnungsbetrag bei Einzeltraining vor der Trainingseinheit zu entrichten. Bei Abschluss eines Monatsabos muss der Betrag jeweils bis zum 01. eines jeden Monats auf dem Konto DE79 6665 0085 0005 8683 43 eingegangen sein.
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen, wenn:
a) die festgelegte Zahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fußballschule nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Monatsbeitrages.
Ausgefallene Trainingseinheiten können aus diesen Gründen entstehen:
a) Sollte die Trainingseinheit von Seiten der Fußballschule auf Grund von vorhersehbaren (Lehrgang, Veranstaltungen des FSV Eisingen etc.) oder unvorhersehbaren (Krankheit etc.) Gründen ausfallen, wird diese nachgeholt.
b) Wird die Trainingseinheit seitens des Kunden abgesagt, kann keine Rückerstattung/Anpassung erfolgen.
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsgemäße Erbringung der sonstigen, vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters bezieht sich auf die Trainingszeiten bzw. das Feriencamp. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Aufsichtspflicht.
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung der Fußballschule abgesichert.
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigt der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet –, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt.